Maxi-Lager 2022
Im Jahr 2022 bieten wir, neben unserem Lager für 8- bis 12-Jährige, eine zusätzliche Ferienfreizeit für 13- bis 15-jährige Kinder an.
Termin
Die Amelandfahrt 2022 findet vom 09. bis 23.07.2022 statt.
Kosten
- Für Mitglieder der Katholischen jungen Gemeinde* :340 Euro (inkl. 30 Euro Taschengeld)
- Für Nicht-Mitglieder: 390 Euro (inkl. 30 Euro Taschengeld)
*Mitglied werden? Informationen dazu gibt es auf www.kjg-buer.de.
Der Teilnehmerbeitrag kann bis zum Sommer in Raten bezahlt werden. Sollten Sie Probleme haben, den Betrag aufzubringen, sprechen Sie uns bitte an. Wir finden sicher eine Lösung.
Am Geld wird die Teilnahme für kein Kind scheitern!
Wieso zwei Lager?
Nach zwei coronabedingten Absagen wollten wir auch den Kindern, die aus unserer „normalen“ Altersspanne von 8 bis 12 Jahren herausfallen, die Möglichkeit geben, mit uns nach Ameland zu fahren. Da wir gleichzeitig aber auch „neuen“ Teilnehmer*innen im Alter von 8 bis 12 eine Teilnahme ermöglichen möchten (und mit Blick auf die Auslastung der Fahrt in den Folgejahren auch müssen), haben wir uns dazu entschlossen, für 2022 ein zweites Lager anzubieten.
Wir sind uns bewusst, dass die Trennung nach Altersgruppen in einzelnen Fällen dazu führt, dass Geschwisterkinder oder Freund*innen nicht im gleichen Lager mitfahren können. Wir bitten aber um Verständnis, dass wir aus organisatorischen und inhaltlichen Gründen an dieser Trennung festhalten werden. Auch diejenigen, die nicht im gleichen Lager wohnen, werden viele Gelegenheiten für gemeinsame Ferienerlebnisse auf Ameland haben.
Das Maxi-Lager richtet sich vor allem an Teilnehmer*innen, die im letzten Jahr für die Fahrt angemeldet waren, sowie Mitglieder unserer KjG im Alter von 13 bis 15 Jahren.
Infoflyer
Hier geht es zum INFOFLYER FÜR DAS MAXI-LAGER 2022
Anmeldung
Bei Interesse an einer Teilnahme melden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail (01577/2399505 / Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!)
Teilnahmebedingungen
Bitte lesen Sie die Teilnahmebedingungen sorgfältig durch und nehmen Sie nur dann eine Reservierung vor, wenn Sie mit den Bedingungen einverstanden sind. Zum Öffnen der Teilnahmebedingungen klicken Sie bitte auf den grauen Balken.
Teilnahmebedingungen
- I. Allgemeine Teilnahmebedingungen
I. Allgemeine Teilnahmebedingungen
für die Ferienfreizeit der Katholischen jungen Gemeinde (KjG) St. Ludgerus auf AmelandGrundlage für die Teilnahme an der Ferienfreizeit sind die vorliegenden Teilnahmebedingungen, die von einem Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung durch Unterschrift anerkannt werden müssen.
1)
Kann das Kind an der Freizeit nicht teilnehmen, erfolgt eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages wie folgt:> auf jeden Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ einbehalten
> bei Rücktritt nach dem 01.05.2022 werden 50% der Reisekosten erstattet
> bei Rücktritt nach dem 15.06.2022 erfolgt keine ErstattungDiese Regelung gilt für den Fall, dass für den freiwerdenden Platz kein Ersatz gefunden wird. Wird der Platz neu besetzt, wird der Teilnehmerbeitrag bis auf die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro erstattet. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Eine Abmeldung von der Ferienfreizeit ist ausschließlich schriftlich an die KjG St. Ludgerus, Ludgeristraße 5, 45897 Gelsenkirchen, unter Angabe einer Kontonummer für die Rückerstattung eventuell bereits gezahlter Teilnehmerbeiträge möglich. Die KjG bestätigt die Abmeldung schriftlich.
2)
Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass das Gepäck des Kindes im Material-LKW nach Ameland und zurück transportiert wird. Für Schäden, die während des Transportes am Gepäck entstehen, übernimmt die Leitung keine Haftung. Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.3)
Die Teilnahme an der Freizeit setzt die Bereitschaft des Kindes voraus, sich in die Gemeinschaft einzufügen, sich an den Aktivitäten zu beteiligen und den Anweisungen der Leitung zu folgen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Grundregeln oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, die die weitere Anwesenheit des Kindes im Lager untragbar machen, ist die Leitung berechtigt, das Kind vorzeitig von der Freizeit auszuschließen. In diesem Fall muss das Kind von einem Erziehungsberechtigten am Fähranleger in Nes/Ameland abgeholt werden. Alle entstehenden Kosten tragen die Erziehungsberechtigten. Eine Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgt in keinem Fall. Die Leitung kann auch den Ausschluss von einer zukünftigen Teilnahme beschließen.4)
Das Mitnehmen von elektronischen Spielzeugen, Messern und anderen Waffen, Feuerwerkskörpern jeglicher Art, Alkohol, Zigaretten u.ä. ist nicht gestattet. Diese Dinge werden von der Leitung eingezogen und nach Ende der Freizeit den Erziehungsberechtigten übergeben.5)
Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass das Kind an den von der Leitung geplanten Ausflügen, Spielen und Aktionen teilnimmt. Sie stimmen ferner zu, dass das Kind in Gruppen von mindestens drei Personen für einen bestimmten Zeitraum das Ferienlager ohne Betreuer verlässt. Während dieses Zeitraumes sind die Haftung und die Aufsichtspflicht durch die Leitung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung und Aufsichtspflicht bei unerlaubtem Entfernen von der Gruppe, dem Programm oder dem Gelände des Ferienlagers.6)
Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass das Kind mit dem ihm ggf. zur Verfügung gestellten Fahrrad am Straßenverkehr auf der Insel teilnimmt und dies, wenn die Leitung es für vertretbar hält, auch ohne Betreuer in einer Gruppe von mindestens drei Personen für einen bestimmten Zeitraum tut, wobei Haftung und Aufsichtspflicht durch die Leitung in diesem Zeitraum ausgeschlossen sind.7)
Die Kosten für alle Schäden, die durch das Kind mutwillig verursacht werden, gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.8)
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, alle Gegenstände eindeutig und haltbar mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. Dies ist erforderlich, damit „Fundsachen“ zugeordnet werden können. Die Leitung kann für den Verlust von Wertsachen und anderem Eigentum des Kindes nicht haftbar gemacht werden.9)
Die Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung höchstens sieben Tage vor Beginn der Fahrt ist verpflichtend. Es wird dringend geraten, an der von einem von der Leitung benannten Arzt durchgeführten Untersuchung teilzunehmen. Die Termine für diese Untersuchung werden beim Info-Nachmittag bekannt gegeben. Kinder, die keinen Nachweis über eine ärztliche Untersuchung vorlegen, können an der Freizeit nicht teilnehmen. Ebenso können Kinder, bei denen ansteckende Krankheiten oder Ungezieferbefall (z.B. Kopfläuse) festgestellt werden, an der Fahrt nicht teilnehmen. Eine Erstattung des Teilnehmerbeitrages erfolgt in diesem Fall nicht.Die Leitung behält sich das Recht vor, Kinder, die an einer externen ärztlichen Untersuchung teilnehmen, vor Reisebeginn auf Ungezieferbefall (Kopfläuse) zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.
10)
Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass im Notfall lebensrettende medizinische Maßnahmen und operative Eingriffe an dem Kind vorgenommen werden dürfen. Weitere Einzelheiten werden im Informationsbogen zum Gesundheitszustand geregelt.11)
Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Leitung bei der Anmeldung wahrheitsgemäß und vollständig über alle das Kind betreffenden Sachverhalte zu informieren, die für die Durchführung des Lagers relevant sind – dazu gehören beispielsweise Erkrankungen, Allergien und besondere Betreuungsanforderungen. Sie verpflichten sich ferner, etwaige Änderungen, die sich diesbezüglich nach der Anmeldung ergeben, der Leitung unverzüglich mitzuteilen.12)
Für die Teilnahme an der Fahrt benötigt das Kind einen gültigen Kinder-ausweis oder Personalausweis oder Reisepass. Diese Unterlagen müssen zusammen mit dem Koffer vor Fahrtbeginn abgegeben werden. Das Kind kann an der Fahrt nur teilnehmen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.13)
Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, ggf. benötigte spezielle Lebensmittel (z.B. laktosefrei) für ihr Kind in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen oder die Zusatzkosten, die der Leitung durch den Einkauf entstehen würden, zu ersetzen.14)
Die KjG St. Ludgerus nutzt die angegebenen Adressdaten (einschl. E-Mail), um wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Ferienfreizeit zu verschicken. Dieser Nutzung der Daten kann jederzeit widersprochen werden.Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass Fotos und Videos, die während des Lagers von den Kindern und den Aktivitäten im Lager gemacht werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der KjG St. Ludgerus verwendet werden dürfen. Dieses Einverständnis kann gegenüber der Leitung der Fahrt jederzeit im Allgemeinen oder in Bezug auf einzelne bereits veröffentlichtlichte Bilder per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! widerrufen werden.
15)
Im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie („Corona“) gelten zusätzliche Teilnahmebedingungen, die in einem gesonderten Formular zusammengefasst sind und von den Eltern ebenfalls durch Unterschrift akzeptiert werden müssen. - II. Besondere Teilnahmebedingungen aufgrund von COVID-19
II. Besondere Teilnahmebedingungen aufgrund von COVID-19
für die Ferienfreizeit der Katholischen jungen Gemeinde (KjG) St. Ludgerus auf AmelandAufgrund der COVID-19-Pandemie („Corona“) gelten zusätzlich zu den Allgemeinen Teilnahmebedingungen die folgenden besonderen Teilnahmebedingungen, die von einem Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung durch Unterschrift anerkannt werden müssen.
1) Absage der Fahrt
Die Leitung ist berechtigt, die Fahrt abzusagen, wenn rechtliche Einschränkungen seitens des Landes NRW, der Bundesrepublik Deutschland, der Regierung der Niederlande, der Sicherheitsregion Friesland, der Gemeinde Ameland oder sonstiger Instanzen die planmäßige Durchführung erheblich erschweren oder ganz verhindern.2) Planmäßige Durchführung
Die planmäßige Durchführung umfasst: Die An- und Abreise der gesamten Gruppe mit einem oder zwei Reisebussen; die Einreise in die Niederlande und die Wiedereinreise nach Deutschland ohne die Pflicht, sich in Quarantäne zu begeben; die Belegung der Unterkunft mit (annähernd) voller Kapazität; das Zusammenleben im Lager, die Einnahme der Mahlzeiten und die Durchführung des Programms in der Großgruppe mit allen Teilnehmenden ohne die pflichtmäßige Bildung getrennter Kleingruppen.3) Belegung der Unterkunft
Ist eine Belegung der Unterkunft nicht mit voller Kapazität möglich, ist alternativ die Unterbringung eines Teils der Teilnehmenden in großen, stabilen Gruppenzelten mit Feldbetten auf der zur Unterkunft gehörenden, geschützten Wiese möglich. Im Sinne einer Gleichberechtigung erfolgt in diesem Fall unter Berücksichtigung aller Hygienemaßnahmen ein Wechsel der Unterbringung nach einem bestimmten Zeitraum.4) Fristen für die Absage
Die Leitung beobachtet jederzeit die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Fahrt und nimmt 50 Tage vor Abfahrt und erneut 30 Tage vor Abfahrt eine Einschätzung vor, ob die Fahrt planmäßig durchgeführt werden kann und trifft auf dieser Grundlage eine Entscheidung für die weitere Planung. Über die Einschätzung werden die Erziehungsberechtigten informiert. Unbenommen davon bleibt die Möglichkeit, die Fahrt auch zu einem späteren Zeitpunkt abzusagen, falls dies zum Beispiel durch eine unmutbare Verschärfung rechtlicher Bestimmungen notwendig sein sollte. Im Falle einer Absage werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert.5) Rückzahlung im Falle einer Absage
Im Falle einer Absage nimmt die Leitung alle Möglichkeiten zur Deckung der Ausfallkosten durch die Fördermittel des BDKJ-Diözesanverbandes Essen und des BDKJ-Stadtverbandes Gelsenkirchen in Anspruch. Sollten wider Erwarten höhere Ausfallkosten entstehen als durch diese Förderung gedeckt, werden die verbleibenden Ausfallkosten anteilig bis zu einer Höhe von 30 Euro pro Kind auf die angemeldeten Teilnehmer*innen umgelegt.6) Schutzmaßnahmen
Die Leitung ergreift alle rechtlich erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Prävention von COVID-19- und sonstigen Erkrankungen. Die konkreten Maßnahmen werden in Abhängigkeit von der zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden Bestimmungen festgelegt und den Eltern sowie den Teilnehmer*innen in Form eines Hygienekonzepts bekanntgegeben. und ausführlich erläutert. Der Schutz der Gesundheit verlangt die Beteiligung aller Teilnehmer*innen. Die Leitung behält sich daher vor, Teilnehmer*innen, die nicht willens oder in der Lage sind, sich an die notwendigen Maßnahmen zu halten, von der weiteren Teilnahme an der Ferienfreizeit auszuschließen. In diesem Fall gelten die in Punkt I.3 der Teilnahmebedingungen genannten Regelungen.7) Schutzimpfung und Coronatest
Falls zum Zeitpunkt der Fahrt eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung gegen COVID-19 vorliegt und die Voraussetzungen für eine tatsächliche Umsetzung dieser Empfehlung gegeben sind, behält sich die Leitung vor, nur Personen zur Teilnahme zuzulassen, die den entsprechenden Impfschutz nachweisen können. Ebenso behält sich die Leitung vor, die Vorlage eines negativen Coronatests zu verlangen, sollte dies von den zuständigen Behörden empfohlen oder gefordert werden. Die Erziehungsberechtigten erklären sich außerdem damit einverstanden, dass die Teilnehmer*innen während der Ferienfreizeit an beaufsichtigten Corona-Selbsttests teilnehmen, wenn die Corona-Schutzverordnung dies fordert.8) Maßnahmen im Verdachtsfall
Im Falle einer vermuteten oder bestätigten Infektion mit COVID-19 in der Ferienfreizeit informiert die Leitung unverzüglich alle Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass die Leitung in Absprache mit den zuständigen Behörden alle notwendigen Maßnahmen ergreift, um eine Ausbreitung einer eventuellen Infektion zu verhindern.9) Anpassung der Teilnahmebedingungen
Die Leitung behält sich vor, im Bedarfsfall (z.B. aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben) diese Teilnahmebedingungen anzupassen. Die Erziehungsberechtigten werden über alle Anpassungen der Teilnahmebedingungen schriftlich informiert und können innerhalb von 10 Tagen schriftlich gegenüber der Leitung erklären, dass sie die Änderungen nicht akzeptieren. In diesem Fall ist der geschlossene Vertrag nichtig. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden in diesem Fall abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro (siehe Punkt I.1 der Teilnahmebedingungen) erstattet.