"Maxi-Lager" (13 bis 14/15 Jahre)
Kilometerlange Sandstrände, blauer Himmel und Sonnenschein, tosende Wellen, viel Natur, aber auch Spiel, Spaß und Action. Das alles bietet unsere Ferienfreizeit, die auch im Jahr 2025 wieder auf Ameland stattfindet. Wohnen werden wir im Haus „Molenaar“ in Buren. Das Haus verfügt über mehrere kleine Schlafräume mit dazugehörigen Dusch- und Waschräumen, zwei gemütliche Tagesräume und eine kleine Wiese.
Unser "Maxi-Lager", bietet Platz für 24 Jungen und Mädchen von 13 bis 14/15 Jahren.
Termin
Die Fahrt findet von Sonntag, 3. August bis Freitag, 15. August 2025 statt.
Achtung: Endgültige Entscheidung über die Durchführung der Fahrt am 15.12.2024 (siehe unten).
Preis
Für KjG-Mitglieder: 390 Euro
Für Nicht-Mitglieder: 450 Euro
Im Preis sind 30 Euro Taschengeld enthalten. Der Beitrag kann bis zum Sommer in Raten bezahlt werden. Am Geld wird für kein Kind die Teilnahme scheitern. Sprecht uns bitte an!
Alter
Teilnehmen können alle, die während des gesamten Zeitraums der Fahrt zwischen 13 und 14 Jahre alt sind.
Für Teilnehmer*innen unserer Amelandfahrten im Jahr 2024 sowie Mitglieder der KjG St. Ludgerus gilt abweichend eine Altersrenze von 13 bis 15 Jahren.
Mehr Infos
Alle Informationen haben wir in unserem Infoflyer zusammengestellt:
Reservierung für das Maxi-Lager
Ab sofort nehmen wir vorläufige Reservierungen für unser Lager für Jugendliche von 13 bis 14 bzw. 15 Jahren (Infos siehe oben bei "Alter") entgegen, und zwar ausschließlich über das Onlineformular unten auf dieser Seite.
Durchführung des Lagers
Aktuell prüfen wir noch, ob wir es personell gewährleisten können, das Maxilager im nächsten Jahr durchzuführen. Wir sind guter Dinge, dass es klappt, können aber derzeit noch keine verbindlichen Zusagen machen. Die Entscheidung über die Durchführung kommunizieren wir am 15.12.2024.
Vergabe der Plätze
Alle Reservierungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs erfasst. Sofern das Lager stattfindet, erfolgt der digitale Versand der Anmeldeunterlagen ab dem 16.12.2024.
Sollten sich bis zu diesem Termin mehr Teilnehmer*innen angemeldet haben als Plätze vorhanden sind, berücksichtigen wir
zunächst Mitglieder der KjG St. Ludgerus,
dann Nicht-Mitglieder, die an unserer einer unserer Amelandfahrten 2024 teilgenommen haben,
dann die Geschwisterkinder der vorgenannten Gruppen
und schließlich alle weiteren Interessierten.
Die Anmeldung wird mit der fristgerechten Rücksendung der Unterlagen und der Überweisung der Anzahlung in Höhe von 50 Euro bis zum 31.12.2024 verbindlich.
Reservierungen nach dem 15.12. werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
Teilnahmebedingungen
1) Kann das Kind an der Freizeit nicht teilnehmen, erfolgt eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages wie folgt:
- auf jeden Fall wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50€ einbehalten
- bei Rücktritt nach dem 01.05.2025 werden 50% der Reisekosten erstattet
- bei Rücktritt nach dem 15.06.2025 erfolgt keine Erstattung
Diese Regelung gilt für den Fall, dass für den freiwerdenden Platz kein Ersatz gefunden wird. Wird der Platz neu besetzt, wird der Teilnahmebeitrag bis auf die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 Euro erstattet. Es wird empfohlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen. Eine Abmeldung von der Ferienfreizeit ist ausschließlich schriftlich an die KjG St. Ludgerus, Ludgeristraße 1b, 45897 Gelsenkirchen, unter Angabe einer Kontonummer für die Rückerstattung eventuell bereits gezahlter Teilnahmebeiträge möglich. Die KjG bestätigt die Abmeldung schriftlich.
2) Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass das Gepäck des Kindes im Material-LKW nach Ameland und zurück transportiert wird. Für Schäden, die während des Transportes am Gepäck entstehen, übernimmt die Leitung keine Haftung. Es wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen.
3) Die Teilnahme an der Freizeit setzt die Bereitschaft des Kindes voraus, sich in die Gemeinschaft einzufügen, sich an den Aktivitäten zu beteiligen und den Anweisungen der Leitung zu folgen. Bei schwerwiegenden Verstößen gegen diese Grundregeln oder wenn andere wichtige Gründe vorliegen, die die weitere Anwesenheit des Kindes im Lager untragbar machen, ist die Leitung berechtigt, das Kind vorzeitig von der Freizeit auszuschließen. In diesem Fall muss das Kind von einem Erziehungsberechtigten am Fähranleger in Nes/Ameland abgeholt werden. Alle entstehenden Kosten tragen die Erziehungsberechtigten. Eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages erfolgt in keinem Fall. Die Leitung kann auch den Ausschluss von einer zukünftigen Teilnahme beschließen.
4) Das Mitnehmen von elektronischen Spielzeugen, Messern und anderen Waffen, Feuerwerkskörpern jeglicher Art, Alkohol, Zigaretten u.ä. ist nicht gestattet. Diese Dinge werden von der Leitung eingezogen und nach Ende der Freizeit den Erziehungsberechtigten übergeben.
5) Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass das Kind an den von der Leitung geplanten Ausflügen, Spielen und Aktionen teilnimmt. Sie stimmen ferner zu, dass das Kind in Gruppen von mindestens drei Personen für einen bestimmten Zeitraum das Ferienlager ohne Betreuer verlässt. Während dieses Zeitraumes sind die Haftung und die Aufsichtspflicht durch die Leitung ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist eine Haftung und Aufsichtspflicht bei unerlaubtem Entfernen von der Gruppe, dem Programm oder dem Gelände des Ferienlagers.
6) Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass das Kind mit dem ihm ggf. zur Verfügung gestellten Fahrrad am Straßenverkehr auf der Insel teilnimmt und dies, wenn die Leitung es für vertretbar hält, auch ohne Betreuer in einer Gruppe von mindestens drei Personen für einen bestimmten Zeitraum tut, wobei Haftung und Aufsichtspflicht durch die Leitung in diesem Zeitraum ausgeschlossen sind.
7) Die Kosten für alle Schäden, die durch das Kind mutwillig verursacht werden, gehen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
8) Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, alle Gegenstände eindeutig und haltbar mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen. Dies ist erforderlich, damit „Fundsachen“ zugeordnet werden können. Die Leitung kann für den Verlust von Wertsachen und anderem Eigentum des Kindes nicht haftbar gemacht werden.
9) Die Teilnahme an einer ärztlichen Untersuchung höchstens sieben Tage vor Beginn der Fahrt ist verpflichtend. Es wird dringend geraten, an der von einem von der Leitung benannten Arzt durchgeführten Untersuchung teilzunehmen. Die Termine für diese Untersuchung werden beim Info-Nachmittag bekannt gegeben. Kinder, die keinen Nachweis über eine ärztliche Untersuchung vorlegen, können an der Freizeit nicht teilnehmen. Ebenso können Kinder, bei denen ansteckende Krankheiten oder Ungezieferbefall (z.B. Kopfläuse) festgestellt werden, an der Fahrt nicht teilnehmen. Eine Erstattung des Teilnahmebeitrages erfolgt in diesem Fall nicht.
Die Leitung behält sich das Recht vor, Kinder, die an einer externen ärztlichen Untersuchung teilnehmen, vor Reisebeginn auf Ungezieferbefall (Kopfläuse) zu untersuchen bzw. untersuchen zu lassen.
10) Die Erziehungsberechtigten erklären sich damit einverstanden, dass im Notfall lebensrettende medizinische Maßnahmen und operative Eingriffe an dem Kind vorgenommen werden dürfen. Weitere Einzelheiten werden im Informationsbogen zum Gesundheitszustand geregelt.
11) Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, die Leitung bei der Anmeldung wahrheitsgemäß und vollständig über alle das Kind betreffenden Sachverhalte zu informieren, die für die Durchführung des Lagers relevant sind – dazu gehören beispielsweise Erkrankungen, Allergien und besondere Betreuungsanforderungen. Sie verpflichten sich ferner, etwaige Änderungen, die sich diesbezüglich nach der Anmeldung ergeben, der Leitung unverzüglich mitzuteilen.
12) Die Erziehungsberechtigten bestätigen, dass das Kind in der Lage ist, grundlegende, die Körperpflege und -hygiene betreffende Tätigkeiten - z.B. Toilettengang, Duschen, Haare waschen - eigenständig zu erledigen.
13) Für die Teilnahme an der Fahrt benötigt das Kind einen gültigen Kinderausweis oder Personalausweis oder Reisepass. Diese Unterlagen müs-sen zusammen mit dem Koffer vor Fahrtbeginn abgegeben werden. Das Kind kann an der Fahrt nur teilnehmen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
14) Die KjG St. Ludgerus nutzt die angegebenen Adressdaten (einschl. E-Mail), um wichtige Informationen im Zusammenhang mit der Ferienfreizeit zu verschicken. Dieser Nutzung der Daten kann jederzeit widersprochen werden.
Die Erziehungsberechtigten sind damit einverstanden, dass Fotos und Videos, die während des Lagers von den Kindern und den Aktivitäten im Lager gemacht werden, für die Öffentlichkeitsarbeit der KjG St. Ludgerus verwendet werden dürfen. Dieses Einverständnis kann gegenüber der Leitung der Fahrt jederzeit im Allgemeinen oder in Bezug auf einzelne bereits veröffentlichtlichte Bilder per Mail an info@ameland-lager.de widerrufen werden.
15) Die Leitung ist berechtigt, die Fahrt abzusagen, wenn rechtliche Einschränkungen die planmäßige Durchführung erheblich erschweren oder ganz verhindern. Eine Einschätzung zur Durchführbarkeit wird durch die Leitung 50 Tage und erneut 30 Tage vor Abfahrt getroffen. Unbenommen davon bleibt die Möglichkeit, die Fahrt auch zu einem späteren Zeitpunkt abzusagen, falls dies zum Beispiel durch eine unmutbare Verschärfung rechtlicher Bestimmungen notwendig sein sollte. Im Falle einer Absage werden die Erziehungsberechtigten umgehend schriftlich informiert.
16) Im Falle einer Absage nimmt die Leitung alle Möglichkeiten zur Deckung der Ausfallkosten durch die Fördermittel des BDKJ-Diözesanverbandes Essen und des BDKJ-Stadtverbandes Gelsenkirchen in Anspruch. Sollten wider Erwarten höhere Ausfallkosten entstehen als durch diese Förderung gedeckt, werden die verbleibenden Ausfallkosten anteilig bis zu einer Höhe von 30 Euro pro Kind auf die angemeldeten Teilnehmer*innen umgelegt.
17) Die Leitung ergreift alle rechtlich erforderlichen Schutzmaßnahmen zur Prävention von COVID-19 und sonstigen Erkrankungen. Die konkreten Maßnahmen werden - soweit notwendig - in Abhängigkeit von der zum Zeitpunkt der Fahrt geltenden Bestimmungen festgelegt und den Eltern sowie den Teilnehmer*innen in Form eines Hygienekonzepts beim Infonachmittag vor der Fahrt bekanntgegeben und ausführlich erläutert.
Der Schutz der Gesundheit verlangt die Beteiligung aller Teilnehmer*innen. Die Leitung behält sich daher vor, Teilnehmer*innen, die nicht willens oder in der Lage sind, sich an die notwendigen Maßnahmen zu halten, von der weiteren Teilnahme an der Ferienfreizeit auszuschließen. In diesem Fall gelten die in Punkt 3 der Teilnahmebedingungen genannten Regelungen.
18) Die Leitung behält sich vor, im Bedarfsfall die Teilnahmebedingungen anzupassen. Die Erziehungsberechtigten werden über alle Anpassungen der Teilnahmebedingungen schriftlich informiert und können innerhalb von 10 Tagen schriftlich gegenüber der Leitung erklären, dass sie die Änderungen nicht akzeptieren. In diesem Fall ist der geschlossene Vertrag nichtig. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge werden in diesem Fall abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 Euro (siehe Punkt 1 der Teilnahmebedingungen) erstattet.